Information zum
neuen Anordnungsmodell
Mit Entscheid des
Bundesrates vom 19. März 2021 wurde beschlossen, dass die kantonal zugelassenen
psychologischen PsychotherapeutInnen die nichtärztlichen Psychotherapien direkt
über die Grundversicherung abrechnen können. Dies bedeutet, dass die Übernahme
der Kosten bei einem/r psychologischen Psychotherapeut/-in von der
Grundversicherung gedeckt sind, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Damit eine
Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von
ÄrztInnen mit einem eidgenössischen oder einem anderen anerkannten
ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in
Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und –psychotherapie, in
Kinder- und Jugendmedizin oder ÄrztInnen mit interdisziplinärem Schwerpunkt
Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM) der Schweizerischen Akademie
für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin angeordnet werden.
Die Anordnung wird
dem/der Patient/-in direkt ausgehändigt und nicht mehr länger dem/der
Therapeuten/-in zugestellt. Die Anordnung gilt für 15 Therapiestunden und ist
zeitlich nicht befristet. Soll die Therapie fortgesetzt werden, ist ein
Informationsaustausch zwischen der anordnenden Ärztestelle und der ausführenden
psychotherapeutischen Fachperson notwendig. Danach können weitere 15 Stunden
angeordnet werden. Soll die Psychotherapie nach 30 Stunden fortgesetzt werden,
ist eine Kostengutsprache der zuständigen Krankenkasse nötig. Der
Fortsetzungsantrag hat durch die anordnende Ärztestelle zu erfolgen und muss
eine durch eine/n Psychiater/-in erstellte Fallbeurteilung enthalten. Der
Fortsetzungsantrag kann bereits vor der 30. Stunde bei der Krankenkasse
eingereicht werden.
In
Krisensituationen kann eine Anordnung für 10 Psychotherapiesitzungen von
Personen mit einem Facharzttitel aus allen medizinischen Fachbereichen
verschrieben werden.
Bei Fragen können
Sie sich jederzeit an die PsychotherapeutInnen wenden oder auch die Website der
Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (www.psychologie.ch) abrufen.