Wir sind für Sie da.

Das Leben ist unberechenbar und bringt neben Höhen auch Tiefen mit sich. Die schwierigen Zeiten verursachen viel Leid. In einer Krise liegt aber auch das Potential für eine Neuausrichtung und ein vielversprechendes Weiterkommen. Um Krisen als Chance nutzen zu können, ist Hilfe von aussen manchmal unerlässlich. Es würde uns freuen, Sie in Krisen im Rahmen einer Psychotherapie oder Beratung zu unterstützen und Ihre verschütteten Ressourcen so zu aktivieren, dass Sie gestärkt in den nächsten Lebensabschnitt übergehen können. 

Der Fokus der psychotherapeutischen Arbeit basiert auf einem vertrauensvollen Arbeitsbündnis zwischen Ihnen und uns und zielt auf den (Wieder-) Aufbau Ihrer Ressourcen und auf die Rückgewinnung der Lebensqualität ab. 

 

Informationen bezüglich COVID-19
Es gelten weiterhin die behördlichen Vorgaben. Sollten Sie bezüglich der Umsetzung Fragen haben, können Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen. 

 

Information zum neuen Anordnungsmodell

Mit Entscheid des Bundesrates vom 19. März 2021 wurde beschlossen, dass die kantonal zugelassenen psychologischen PsychotherapeutInnen die nichtärztlichen Psychotherapien direkt über die Grundversicherung abrechnen können. Dies bedeutet, dass die Übernahme der Kosten bei einem/r psychologischen Psychotherapeut/-in von der Grundversicherung gedeckt sind, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von ÄrztInnen mit einem eidgenössischen oder einem anderen anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und –psychotherapie, in Kinder- und Jugendmedizin oder ÄrztInnen mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM) der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin angeordnet werden.

Die Anordnung wird dem/der Patient/-in direkt ausgehändigt und nicht mehr länger dem/der Therapeuten/-in zugestellt. Die Anordnung gilt für 15 Therapiestunden und ist zeitlich nicht befristet. Soll die Therapie fortgesetzt werden, ist ein Informationsaustausch zwischen der anordnenden Ärztestelle und der ausführenden psychotherapeutischen Fachperson notwendig. Danach können weitere 15 Stunden angeordnet werden. Soll die Psychotherapie nach 30 Stunden fortgesetzt werden, ist eine Kostengutsprache der zuständigen Krankenkasse nötig. Der Fortsetzungsantrag hat durch die anordnende Ärztestelle zu erfolgen und muss eine durch eine/n Psychiater/-in erstellte Fallbeurteilung enthalten. Der Fortsetzungsantrag kann bereits vor der 30. Stunde bei der Krankenkasse eingereicht werden.

In Krisensituationen kann eine Anordnung für 10 Psychotherapiesitzungen von Personen mit einem Facharzttitel aus allen medizinischen Fachbereichen verschrieben werden.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die PsychotherapeutInnen wenden oder auch die Website der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (www.psychologie.ch) abrufen.